Die Hausordnung gilt für alle Personen, die die Versammlungsstätte und deren Gelände betreten und sich dort aufhalten. Das Hausrecht üben die Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM) als Betreiber der Versammlungsstätte und der jeweilige Veranstalter aus. Die Durchsetzung des Hausrechts erfolgt durch hierzu beauftragte Ordnungsdienstkräfte bzw. durch Mitarbeiter der MVGM.
Die MVGM und der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, den Zutritt zur Versammlungsstätte für Besucher und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, insbesondere den Zutritt nur gegen Vorlage eines Eintrittsausweises bzw. einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.
Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder Personensorgeberechtigten gemäß Jugendschutzgesetz gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben. Jugendliche von dem vollendeten 16. Lebensjahr an haben wie Erwachsene uneingeschränkten Zutritt. Die Bestimmungen des Jugendschutzes gelten uneingeschränkt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen bleiben unberührt.
Beim Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Mitarbeiter der MVGM, der Veranstalter und beauftragte Ordnungsdienstkräfte sind berechtigt, Ausweiskontrollen auf dem Gelände und in den Gebäuden durchzuführen. Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden oder sich in sonstiger Weise unberechtigt in der Versammlungsstätte aufhalten, haben unverzüglich das Gebäude oder das Gelände zu verlassen.
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