Zur Messe Magdeboot

Besucherordnung

Die Besucherordnung wird mit dem Betreten des Geländes der MESSE MAGDEBURG (nachfolgend MESSE genannt) anerkannt.

1.

Die Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH, Tessenowstraße 9, 39114 Magdeburg, Telefon 0391 5934-50, übt das Hausrecht für das Gelände der MESSE aus.

2.

Kinder unter 6 Jahren dürfen die MESSE nur in Begleitung einer die Aufsichtspflicht wahrnehmenden Person betreten.

3.

Besucher dürfen die MESSE einschließlich der sich hier befindlichen Hallen und Gebäude nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Der Besuch hat nur zu den offiziellen Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltungen zu erfolgen. Die für die jeweilige Veranstaltung gültigen Öffnungszeiten sind an den Eingängen und an den Kassen über Aushang ersichtlich.

4.

Tageskarten verlieren beim erstmaligen Verlassen der MESSE ihre Gültigkeit. Die Rückkehr auf das Gelände nach einem kurzzeitigen Verlassen ist nur möglich, wenn das Ticket am Ausgang mit einem Tagesstempel durch das hierzu berechtigte Personal (Kassen- und Aufsichtspersonal) versehen wurde.

5.

Der Umtausch von Eintrittskarten bzw. der Geldersatz sind ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Karten wird nicht geleistet.

6.

Das eingesetzte und legitimierte Aufsichts- und Servicepersonal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Kontrollen der mitgebrachten Sachen vorzunehmen. Den Anweisungen des Aufsichts- und Servicepersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

7.

Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (bei Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

8.

Die Besucher werden gebeten, eventuell aufgefundene Fundsachen an der Kasse abzugeben. Die Fundsachen werden im Rahmen der festgelegten Fristen in der MVGM oder im Fundbüro der Stadt Magdeburg aufbewahrt. Eine Haftung der MVGM für verloren gegangene Sachen besteht nicht.

9.

Gewerbliche Tätigkeiten sowie das Fotografieren, Filmen, Aufnehmen auf Tonträgern u.ä. zu gewerblichen oder anderen nicht privaten Zwecken ist nur mit Genehmigung der MVGM gestattet. Dies gilt nicht für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk, soweit diese akkreditiert sind und es sich um eine Tätigkeit für die Medien handelt.

10.

Leistungen auf dem Gelände der MESSE, insbesondere der Gastronomie, der Servicedienste u. a. werden zumeist von eigenständigen Fremdunternehmen erbracht. Bei auftretenden Problemen werden die Besucher gebeten, sich direkt an diese Einrichtungen zu wenden.

11.

Der Verkauf oder die Präsentation von Warenleistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen von Besuchern auf dem Gelände der MESSE sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung der MVGM verboten.

12.

Der Besucher haftet selbst für einen von ihm gegebenenfalls verursachten Schaden.

13.

Nicht gestattet ist
- das Verteilen von Schriften jeglicher Art
- Hinweisschilder u. ä. zu entfernen oder umzusetzen
- mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung das Gelände zu befahren
- Fahrräder mitzuführen sowie Skateboards, Inlineskates u. ä. zu benutzen
- Glasbehälter oder Dosen mitzubringen
- Einrichtungsgegenstände zu entfernen bzw. zu verändern
- Waffen jeglicher Art mitzuführen
- Kundgebungen und/oder Demonstrationen durchzuführen

14.

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher weder gestört noch belästigt werden.

Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM)
Magdeburg im Dezember 2006