Zur Messe Magdeboot

Presse Akkreditierung

Ihre Ansprechpartnerin ist

Frau Simone Rauhut
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
0391 5934-548
0391 5934-510

 

Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung

Akkreditierungs-Richtlinie zu Messen und Veranstaltungen der Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg mbH (MVGM)

  1. Die Akkreditierung zur Laufzeit der jeweiligen Messeveranstaltungen MAGDEBOOT, TIERWELT, HERBSTGEFLÜSTER, GESUNDHEITSTAGE, MEERES- und RAUBFISCHANGELTAGE erfolgt gegen Vorlage eines gültigen und anerkannten Presseausweises oder einer Legitimation der Chefredaktion jeweils am Akkreditierungsschalter im Pressebüro der MVGM (hinter Messehalle 1) auf dem Messegelände.
  2. Für alle anderen Messen und Veranstaltungen bei denen die MVGM als Veranstalter fungiert sowie für den Elbauenpark und den Jahrtausendturm, erfolgt die Akkreditierung vorab online unter www.mvgm.de/de/akkreditierung/. Für die unter (1.) genannten Messen besteht zusätzlich ebenfalls die Möglichkeit einer Online-Vorabakkreditierung.
  3. Die Daten des Antrages werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer Rechtsvorschriften ausschließlich zum Zweck der Pressearbeit durch die MVGM verarbeitet.
  4. Eine Presse-Akkreditierung nach dieser Richtlinie können erhalten:
    • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.
    • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe.
    • Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
      1. durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
      2. durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
      3. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
      4. mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellen Online-Publikation, die in der jeweiligen Messe-Community etabliert ist. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
      5. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen.
  5. Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:
    • Personen ohne journalistische Legitimation,
    • Personen, die ausschließlich einen Weblog betreiben,
    • Personen mit Hausausweisen von Sendeanstalten, Nachrichtenagenturen oder Verlagen ohne aktuellen Auftrag der Redaktion,
    • Personen mit abgelaufenem Presseausweis, 
    • Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben,
    • Ehe- und Lebenspartner sowie Familienangehörige von Journalisten, die selbst nicht nachweislich journalistisch tätig sind.
  6. Im Übrigen behält sich die MVGM die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises.
  7. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
  8. Die MVGM behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die MVGM von ihrem Hausrecht Gebrauch.


Magdeburg, den 15. Januar 2013